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Versicherungen und Dienstleister: Marktlage, Steuer, sechs Hebel

Die Raten für gewerbliche Versicherungen sinken weltweit seit neun Quartalen. Ob Ihre Prämien folgen, hängt von Selbstbehalt, Summen, Laufzeiten und Schadenverlauf ab. Bei Beratung, Prüfung und Verwaltung zählen Sätze, Obergrenzen und eine genaue Leistungsbeschreibung.

Wie sich die Preise entwickeln

Stand 29. Oktober 2026. Quellen am Ende der Seite.
Kostentreiber oder RegelWertStatus
Gewerbliche Versicherungen in Europa (ohne Vereinigtes Königreich)Raten im 3. Quartal 2026 im Schnitt −6 % zum VorjahrMarktwert
Sachversicherung in EuropaRaten im 3. Quartal 2026 im Schnitt −9 %Marktwert
Haftpflicht, Financial Lines und Cyber in EuropaRaten gesunken, Marsh nennt keinen Wert für EuropaMarktwert
WeltweitRaten im Schnitt −5 %, neuntes Quartal in Folge mit sinkenden RatenMarktwert
Versicherungsteuer19 % des Versicherungsentgelts, Feuer und Feuer-Betriebsunterbrechung 22 % (§ 6 VersStG)gilt
Baupreise gewerbliche Betriebsgebäude+5,5 % im August 2026 zum VorjahresmonatStatistik
Preise für Dienstleistungen im 2. Quartal 2026 Veränderung gegenüber dem 2. Quartal 2025. Quelle: Statistisches Bundesamt, Erzeugerpreise für Dienstleistungen (18. September 2026).
  • Dienstleistungen insgesamtErzeugerpreise

    +3,7 %

  • Dienstleistungen des RechnungswesensErzeugerpreise

    +6,0 %

  • Vermittlung und Verwaltung von ImmobilienErzeugerpreise

    +5,4 %

  • RechtsberatungErzeugerpreise

    +4,1 %

  • Verwaltungs- und UnterstützungsleistungenErzeugerpreise

    +3,5 %

  • Ingenieurbüros und technische BeratungErzeugerpreise

    +1,7 %

Bei Versicherungen gibt der Markt nach, bei Dienstleistern steigen die Preise. Die Raten für gewerbliche Versicherungen sanken in Europa im 3. Quartal 2026 im Schnitt um 6 %. Die Erzeugerpreise für Dienstleistungen lagen im 2. Quartal 2026 um 3,7 % über dem Vorjahr, für Rechtsberatung um 4,1 %, für Dienstleistungen des Rechnungswesens um 6,0 %. Eine Prämie, die bei der Verlängerung steigt, und ein Stundensatz, der stärker steigt als der passende Index, sind Anlass nachzufragen.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

Die Prämie einer betrieblichen Versicherung ergibt sich aus Beitragssatz und Bemessungsgrundlage, je nach Sparte etwa Versicherungssumme bei Sach, Umsatz oder Lohnsumme bei Haftpflicht, Zahl und Art der Fahrzeuge bei der Flotte, Warenwert beim Transport. Risiko und Schadenverlauf bestimmen den Satz, ein höherer Selbstbehalt senkt ihn. Das gilt auch für Cyber und D&O. Auf die Prämie kommt die Versicherungsteuer. Arbeitet Ihr Makler auf Courtage, ist sie in der Prämie enthalten.

Beratung, Prüfung und Verwaltung werden nach Stunden- oder Tagessätzen je Qualifikationsstufe, als Pauschale oder als Mischung abgerechnet, dazu Reise- und Nebenkosten. Was nicht in der Leistungsbeschreibung steht, kann als Zusatzleistung abgerechnet werden.

Welcher Index passt

Für die Summenanpassung bei Gebäuden der Baupreisindex des Statistischen Bundesamts, für Betriebsgebäude die Reihe gewerbliche Betriebsgebäude. Für Beratung, Prüfung und Verwaltung die Erzeugerpreise für Dienstleistungen (Statistik 61311) im passenden Teilindex, etwa Rechtsberatung oder Dienstleistungen des Rechnungswesens. Für die Marktlage bei Versicherungen der Global Insurance Market Index von Marsh, der je Quartal erscheint.

Sechs Stellen, an denen Verträge für Versicherungen und Dienste Geld kosten

  1. Selbstbehalt zu niedrig für die Schadenhistorie. Melden Sie seit Jahren kaum Schäden, zahlen Sie mit einem niedrigen Selbstbehalt für Kleinschäden, die Sie selbst tragen könnten. Lassen Sie Ihren Makler Angebote mit höheren Selbstbehalten einholen und stellen Sie die Prämienersparnis Ihren Schäden der letzten Jahre gegenüber.
  2. Summenanpassung automatisch ohne Prüfung. Steigt die Versicherungssumme jedes Jahr mit einem Index, steigt die Prämie mit. Die Baupreise für gewerbliche Betriebsgebäude lagen im August 2026 5,5 % über dem Vorjahr. Prüfen Sie mit Ihrem Makler jährlich, ob Summen und Index noch zu Gebäuden, Anlagen und Vorräten passen, etwa nach Verkauf, Stilllegung oder Umzug.
  3. Courtage nicht offengelegt. Arbeitet Ihr Makler auf Courtage, zahlt sie der Versicherer aus Ihrer Prämie. Fragen Sie nach Art und Höhe der Vergütung je Vertrag. Erst dann sehen Sie, welcher Teil der Prämie das Risiko deckt und welcher den Vertrieb bezahlt.
  4. Stillschweigende Verlängerung. Enthält der Vertrag eine Verlängerungsklausel und verpassen Sie die Kündigungsfrist, läuft er weiter. Nach § 11 VVG ist eine vorab vereinbarte Verlängerung unwirksam, soweit sie jeweils mehr als ein Jahr beträgt. Verträge über mehr als drei Jahre können Sie zum Schluss des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen. Für Großrisiken und laufende Versicherungen gelten diese Grenzen nicht (§ 210 VVG). Führen Sie einen Fristenkalender und verhandeln Sie vor Ablauf der Frist.
  5. Dienstleister nach Stunden ohne Obergrenze. Wer Beratung, Prüfung oder Verwaltung nur nach Aufwand bezahlt, trägt das ganze Mengenrisiko. Vereinbaren Sie Obergrenzen je Auftrag, Pauschalen für wiederkehrende Leistungen und eine Freigabe, bevor das Budget überschritten wird.
  6. Leistungsumfang ohne Kennzahlen. Ohne Leistungsbeschreibung mit Kennzahlen zahlen Sie für jede Qualität denselben Preis. Schreiben Sie fest, was geliefert wird, bis wann und in welcher Qualität, etwa Bearbeitungszeiten in der Verwaltung oder Termine für Abschluss und Bericht, und was bei Verzug gilt.

Bevor Sie verlängern oder einer Erhöhung zustimmen

Fragen Sie Ihren Makler und Ihre Dienstleister schriftlich:

  • Wie haben sich Prämie, Versicherungssumme und Selbstbehalt je Vertrag in den letzten drei Jahren entwickelt?
  • An welchen Index ist die Summenanpassung gekoppelt, und wann wurden die Summen zuletzt geprüft?
  • Wie und in welcher Höhe werden Sie für jeden Vertrag vergütet?
  • Wann laufen unsere Verträge ab, und welche Kündigungsfristen gelten?
  • Welche Stundensätze, Pauschalen und Obergrenzen gelten bei Beratung, Prüfung und Verwaltung, und welche Leistung deckt der Preis?

Für die Prüfung brauchen Sie: die Versicherungsscheine mit Bedingungen und Nachträgen, die Beitragsrechnungen und die Schadenliste der letzten fünf Jahre, die Dienstleistungsverträge mit Leistungsbeschreibung und die Rechnungen der letzten zwölf Monate.

So verhandeln wir Versicherungen und Dienste nach

Wer gewerbsmäßig Versicherungen vermittelt oder über Versicherungen berät, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (§ 34d Abs. 1 und 2 GewO). Konditionswerk vermittelt keine Versicherungen und berät nicht dazu. Wir prüfen Kosten und Konditionen und bereiten die Verhandlung vor. Geführt wird sie über Ihren Makler oder einen zugelassenen Versicherungsberater; ob Deckung und Versicherungsbedingungen zu Ihrem Risiko passen, beurteilt er.

Bei Beratung, Prüfung und Verwaltung werten wir Rechnungen und Leistungsnachweise der letzten zwölf Monate aus und verhandeln Sätze, Pauschalen, Obergrenzen und Kennzahlen. Rechtsberatung bieten wir nicht an (§ 3 RDG). Rechtsfragen klären Sie mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrem Anwalt. Große Verträge verhandeln unsere Senior-Verhandler persönlich, zusammen mit Ihrem Einkäufer. Die vielen kleinen Verträge bearbeiten wir standardisiert und softwaregestützt nach Ihren Regeln. Jeden Abschluss geben Sie frei.

Häufige Fragen zu Versicherungen und Dienstleistern

Sinken die Prämien für Gewerbeversicherungen?

Im Schnitt ja. Laut Marsh Global Insurance Market Index sanken die Raten für gewerbliche Versicherungen im 3. Quartal 2026 in Europa um 6 %, in der Sachversicherung um 9 %. Weltweit war es das neunte Quartal in Folge mit sinkenden Raten. Was davon bei Ihnen ankommt, hängt von Risiko, Schadenverlauf und Verhandlung ab.

Wie hoch ist die Versicherungsteuer?

19 % des Versicherungsentgelts, bei der Feuer- und der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung 22 % (§ 6 VersStG). Die Steuer selbst ist nicht verhandelbar. Sie sinkt nur mit der Prämie, auf die sie erhoben wird.

Vermittelt oder berät Konditionswerk zu Versicherungen?

Nein. Beides ist nach § 34d GewO erlaubnispflichtig. Wir prüfen Kosten und Konditionen und bereiten die Verhandlung vor. Geführt wird sie über Ihren Makler oder einen zugelassenen Versicherungsberater.

Woran messen wir Preiserhöhungen von Beratern und Prüfern?

An den Erzeugerpreisen für Dienstleistungen des Statistischen Bundesamts im passenden Teilindex. Im 2. Quartal 2026 lagen Rechtsberatung 4,1 % und Dienstleistungen des Rechnungswesens 6,0 % über dem Vorjahresquartal. Vergleichen Sie außerdem die Stunden je Leistung über mehrere Jahre.

Quellen

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Sebastian Dahm
Co-CEO, Produkt, Vertrieb und Marktdaten

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