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Zeitarbeit und Personaldienste 2027: Tarife, Equal Pay, sechs Hebel

Der Verrechnungssatz folgt dem Tariflohn der Zeitarbeit, der Entgeltgruppe und den Zuschlägen der Einsatzbranche. Was 2026 und 2027 gilt und an welchen Stellen Verträge mit Personaldienstleistern zu teuer werden.

Wie sich die Preise entwickeln

Stand 29. Oktober 2026. Quellen am Ende der Seite.
Kostentreiber oder RegelWertStatus
Tarif Zeitarbeit, Entgeltgruppe 114,96 € pro Stunde ab 1. Januar 2026, 15,33 € ab 1. September 2026gilt
Tarif Zeitarbeit, Entgeltgruppe 1, 202715,87 € pro Stunde ab 1. April 2027beschlossen
Tarifstufen GVP und DGB-Tarifgemeinschaft+2,99 % im Januar 2026, +2,5 % im September 2026, +3,5 % im April 2027; kündbar frühestens zum 30. September 2027beschlossen
Gesetzlicher Mindestlohn14,60 € pro Stunde ab 1. Januar 2027, 2026 sind es 13,90 €beschlossen
Branchenzuschläge Metall und Elektro15 % bis 65 % auf das Tarifentgelt, steigend mit der Einsatzdauergilt
Equal Pay beim Entgeltnach 9 Monaten; mit Tarifvertrag über Branchenzuschläge gleichwertiges Entgelt nach spätestens 15 Monaten (§ 8 Abs. 4 AÜG)gilt
Überlassungshöchstdauer18 aufeinanderfolgende Monate je Leihkraft und Entleiher; frühere Einsätze zählen mit, wenn höchstens drei Monate dazwischen liegen (§ 1 Abs. 1b AÜG)gilt
Erzeugerpreise befristete Überlassung von Arbeitskräften+2,5 % im 2. Quartal 2026 zum VorjahresquartalStatistik

Die Tariflöhne der Zeitarbeit steigen 2026 und 2027 in drei Stufen, zusammen um rund 9 %. Die unterste Entgeltgruppe liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn 2027. Eine Erhöhung begründet deshalb die Tarifstufe in der Entgeltgruppe Ihres Einsatzes. Ab dem zehnten Einsatzmonat gilt beim Entgelt Equal Pay. Gilt ein Tarifvertrag über Branchenzuschläge, muss nach spätestens 15 Monaten ein gleichwertiges Entgelt erreicht sein.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

In der Zeitarbeit gilt: Verrechnungssatz = Stundenlohn × Kalkulationsfaktor. Der Stundenlohn ergibt sich aus der Entgeltgruppe im Tarifvertrag der Zeitarbeit. Dazu kommen Branchenzuschläge der Einsatzbranche und Zuschläge für Nacht, Schicht oder Überstunden. Der Faktor deckt Sozialversicherung, Urlaub, Feiertage, Lohnfortzahlung, Verwaltung, Vertrieb, Risiko und Gewinn des Dienstleisters. Hinzu kommen Nebenkosten und eine Provision, wenn Sie die Leihkraft übernehmen.

Im Recruiting zahlen Sie ein Honorar je Besetzung. Wird es als Anteil am Jahresgehalt berechnet, klären Sie, welche Gehaltsbestandteile zählen, in welchen Raten es fällig wird und was gilt, wenn die Einstellung in der Probezeit endet. Schulungen rechnen Anbieter je Teilnehmer, je Trainertag oder als Pauschale je Kurs ab, dazu kommen Reisekosten und Stornogebühren.

Welcher Index passt

Für den Lohnanteil der Tarifvertrag der Zeitarbeit in der Entgeltgruppe des Einsatzes, bei Branchenzuschlägen der Zuschlagstarif der Einsatzbranche. Als Statistik eignen sich die Erzeugerpreise für Dienstleistungen des Statistischen Bundesamts (Statistik 61311), Teilindex befristete Überlassung von Arbeitskräften. Eine Gleitklausel sollte nur den lohnabhängigen Anteil gleiten lassen. Wie eine faire Klausel aussieht.

Sechs Stellen, an denen Verträge für Personaldienstleistungen Geld kosten

  1. Tariferhöhung auf den ganzen Verrechnungssatz. Am 1. April 2027 steigt der Tarif um 3,5 %. Mit festem Faktor wachsen Verwaltung, Vertrieb und Gewinn des Dienstleisters im gleichen Prozentsatz mit. Mit dem Lohn steigen aber nur Sozialversicherung, Urlaub, Feiertage und Lohnfortzahlung. Vereinbaren Sie, dass nur der lohnabhängige Teil des Verrechnungssatzes mit dem Tarif steigt.
  2. Zuschläge doppelt. Branchen-, Schicht- oder Nachtzuschläge sind im Verrechnungssatz eingerechnet und stehen zusätzlich als eigene Position auf der Rechnung. Prüfen Sie auch die Deckelung: Der Tarifvertrag für Metall und Elektro begrenzt den Branchenzuschlag bis zum 15. Monat auf die Differenz zu 90 % des Stundenentgelts vergleichbarer Stammbeschäftigter.
  3. Übernahmeprovision ohne Staffel. Für die Übernahme einer Leihkraft darf der Dienstleister eine angemessene Vergütung vereinbaren, ein Verbot der Einstellung ist unwirksam (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Vereinbaren Sie eine Staffel, die mit der Einsatzdauer sinkt und nach einer festen Zahl von Monaten entfällt.
  4. Mindesteinsatzzeiten. Vereinbarte Mindeststunden je Einsatztag oder je Woche werden auch berechnet, wenn Sie die Leihkraft früher nach Hause schicken. Prüfen Sie die Stundennachweise darauf und vereinbaren Sie die Abrechnung nach geleisteten Stunden.
  5. Fahrt- und Nebenkosten. Fahrtkosten, Auslösen und Unterkunft kommen zum Verrechnungssatz hinzu, wenn der Vertrag sie nicht ausschließt. Legen Sie fest, welche Nebenkosten bis zu welcher Höhe abrechenbar sind, und lassen Sie sie mit Beleg ausweisen.
  6. Rahmenvertrag ohne Leistungskennzahlen. Ohne Kennzahlen zahlen Sie für eine späte oder ungeeignete Besetzung denselben Satz wie für eine gute. Vereinbaren Sie Besetzungsquote, Zeit bis zur Besetzung, kostenlosen Austausch bei Nichteignung und regelmäßige Berichte. Für Recruiting und Schulungen gilt dasselbe: Honorar in Raten nach Ergebnis, Nachbesetzung ohne neues Honorar, wenn eine Einstellung in der Probezeit endet, und klare Stornoregeln.

Bevor Sie einer Erhöhung zustimmen

Fragen Sie Ihren Personaldienstleister schriftlich:

  • Welche Entgeltgruppe und welcher Tariflohn liegen jedem Verrechnungssatz zugrunde?
  • Wie hoch ist der Kalkulationsfaktor, und welcher Teil davon steigt mit dem Tarif?
  • Welche Branchenzuschläge berechnen Sie, in welcher Stufe, und wie berücksichtigen Sie die Deckelung?
  • Ab wann gilt in unseren Einsätzen Equal Pay, und wie rechnen Sie es ab?
  • Welche Übernahmeprovision, Mindesteinsatzzeiten und Nebenkosten berechnen Sie?

Für die Prüfung brauchen Sie: den Rahmenvertrag mit Preisblatt, die Überlassungsverträge mit Entgeltgruppe, die Rechnungen und Stundennachweise der letzten zwölf Monate und die Ankündigung der Erhöhung.

So verhandeln wir Personaldienstleistungen nach

Wir werten Rechnungen und Stundennachweise der letzten zwölf Monate aus, prüfen Entgeltgruppe, Faktor, Zuschläge und Nebenkosten je Einsatz und verhandeln Faktoren, Übernahmestaffeln und Kennzahlen im Rahmenvertrag. Große Verträge verhandeln unsere Senior-Verhandler persönlich, zusammen mit Ihrem Einkäufer. Die vielen kleinen Verträge bearbeiten wir standardisiert und softwaregestützt nach Ihren Regeln. Jeden Abschluss geben Sie frei. Arbeitsrechtliche Fragen im Einzelfall klären Sie mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrem Anwalt.

Häufige Fragen zu Zeitarbeit und Personaldiensten

Wie stark steigen die Tariflöhne in der Zeitarbeit 2027?

Am 1. April 2027 um 3,5 %. Die Entgeltgruppe 1 steigt dann von 15,33 € auf 15,87 € pro Stunde. Davor stiegen die Entgelte am 1. Januar 2026 um 2,99 % und am 1. September 2026 um 2,5 %. Der Entgelttarifvertrag von GVP und DGB-Tarifgemeinschaft kann frühestens zum 30. September 2027 gekündigt werden.

Der Dienstleister begründet eine Erhöhung mit dem Mindestlohn 2027. Ist das stichhaltig?

Prüfen Sie das. Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde. Die Entgeltgruppe 1 im Tarif der Zeitarbeit liegt seit 1. September 2026 bei 15,33 € und damit darüber. Für Einsätze nach diesem Tarif begründet der Mindestlohn allein keine Erhöhung.

Was bedeuten Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer für die Kosten?

Der Tarifvertrag darf beim Entgelt in den ersten neun Monaten eines Einsatzes vom Equal Pay abweichen. Länger nur, wenn nach spätestens 15 Monaten ein gleichwertiges Entgelt erreicht wird, wie es die Tarifverträge über Branchenzuschläge vorsehen (§ 8 Abs. 4 AÜG). Danach steigt das Entgelt der Leihkraft, und mit ihm kann der Verrechnungssatz steigen. Dieselbe Leihkraft darf höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate bei Ihnen eingesetzt werden, wenn kein Tarifvertrag Ihrer Branche etwas anderes regelt (§ 1 Abs. 1b AÜG).

Darf der Dienstleister eine Übernahme verbieten oder eine Provision verlangen?

Ein Verbot, die Leihkraft nach dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses beim Dienstleister einzustellen, ist unwirksam. Eine angemessene Vergütung für die Vermittlung darf vereinbart werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 AÜG). Das Gesetz nennt keinen Betrag. Verhandeln Sie eine Staffel, die mit der Einsatzdauer sinkt.

Quellen

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Sebastian Dahm
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