Wie sich die Preise entwickeln
- Erzeugerpreise insgesamt
+6,7 %
- Vorleistungsgüter
+6,4 %
- Metalle
+14,0 %
- Kupfer und Halbzeug daraus
+31,4 %
- Roheisen, Stahl, Ferrolegierungen
+8,4 %
- Chemische Grundstoffe
+11,3 %
- Maschinen
+2,1 %
- Kraftwagen und Kraftwagenteile
+2,0 %
- Importpreise insgesamt
+8,3 %
- Vorleistungsgüter
+11,0 %
- Nicht-Eisen-Metalle und Halbzeug
+29,1 %
- Kupfer und Halbzeug daraus
+38,1 %
- Aluminium und Halbzeug daraus
+22,3 %
- Kunststoffe in Primärformen
+17,2 %
- Elektronische Bauelemente
+16,1 %
- Investitionsgüter
+3,7 %
- Konsumgüter
−0,5 %
Metalle und Vorprodukte steigen deutlich stärker als Maschinen, Kraftwagen und Kraftwagenteile oder Konsumgüter. Kupfer und Halbzeug daraus kosteten im September 2026 im Inland 31,4 % mehr als ein Jahr zuvor, im Import lag der Anstieg im August bei 38,1 %. Importierte Konsumgüter waren im August 2026 dagegen 0,5 % billiger als im Vorjahresmonat. Laut Statistischem Bundesamt verteuerten sich importierte Energie und Vorleistungsgüter im Zuge des Iran-Kriegs stark. Eine pauschale Erhöhung für alle Teile oder für importierte Handelsware lässt sich mit diesen Zahlen nicht begründen.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Ein Teilepreis besteht aus Material, Bearbeitung mit Lohn, Maschinenzeit und Energie, Gemeinkosten und Gewinn, dazu Werkzeuge, Verpackung und Fracht. Je höher der Bearbeitungsanteil, desto weniger wirkt der Rohstoffpreis auf den Teilepreis. Bei Handelsware zählen Einstandspreis, Wechselkurs, Fracht, Zoll und die Konditionen: Rabatte, Boni, Zahlungsziel und Skonto. Bei Lohnfertigung und Fremdleistungen zählen Stundensätze, Mengen und Ausschuss.
Bei Ware und Material arbeiten wir wie bei Reinigung, Logistik oder IT: Ihr Lieferant belegt seine Kostentreiber, wir messen den Preis an ihnen. Steigt Kupfer, steigt der Kupferanteil des Preises. Der Rest folgt Lohn, Energie und Fracht, jeweils mit eigenem Index.
Welcher Index passt
Für Vormaterial aus Deutschland die Erzeugerpreise des Statistischen Bundesamts (Statistik 61241), zum Beispiel für Kupfer und Halbzeug, Roheisen und Stahl oder chemische Grundstoffe. Für importierte Ware die Einfuhrpreise (Statistik 61411), zum Beispiel für Aluminium, Kunststoffe in Primärformen oder elektronische Bauelemente. Für den Lohnanteil den Tarifabschluss der Branche Ihres Lieferanten. Nehmen Sie die feinste passende Reihe und koppeln Sie nur den Anteil des Preises, den der Treiber ausmacht.
Was bei Einfuhren und Zahlungszielen gilt
| Regel | Inhalt | Status |
|---|---|---|
| CO2-Grenzausgleich (CBAM) | endgültige Phase seit 1. Januar 2026 für Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff; Zertifikate für die eingebetteten Emissionen | gilt |
| Stahleinfuhren aus Drittländern | seit 1. Juli 2026 Verordnung (EU) 2026/1384: zollfreie Kontingente rund 47 % kleiner als im Referenzsystem 2024, außerhalb der Kontingente 50 % Zoll | gilt |
| Zahlungsziel über 60 Tage | nur wirksam, wenn ausdrücklich vereinbart und für den Gläubiger nicht grob unbillig (§ 271a BGB) | gilt |
Für Stahl und Aluminium aus Drittländern können damit Zertifikats- und Zollkosten im Preis stecken. Lassen Sie sich beides getrennt ausweisen, damit es nicht zusätzlich im Grundpreis steckt und mit Kontingent oder Herkunft wieder entfallen kann.
Sechs Stellen, an denen Verträge für Material und Zukaufteile Geld kosten
- Materialpreisgleitklausel nur nach oben. Die Klausel gibt Erhöhungen weiter, Senkungen nicht, oder sie wirkt auf den ganzen Preis, obwohl nur der Materialanteil schwankt. Vereinbaren Sie Index, Basismonat, Anteil und Schwelle, in beide Richtungen. Wie das geht, zeigt unser Ratgeber Preisgleitklausel.
- Keine Kostenaufschlüsselung. Ohne Anteile für Material, Bearbeitung, Energie und Fracht lässt sich keine Erhöhung nachrechnen. Lassen Sie sich für Ihre wichtigsten Teile die Kalkulation offenlegen, zumindest als Anteile.
- Wechselkurs ohne Klausel. Kauft Ihr Lieferant in Dollar oder einer anderen Währung, trägt eine Seite das Kursrisiko, ohne dass es geregelt ist. Vereinbaren Sie einen öffentlichen Referenzkurs zu einem festen Stichtag und eine Schwelle, ab der beide Seiten anpassen.
- Zersplitterte Mengen. Dasselbe Material kaufen mehrere Werke bei mehreren Lieferanten, jedes zu eigenem Preis. Bündeln Sie den Bedarf über Standorte und Teilefamilien und verhandeln Sie Staffeln auf die Gesamtmenge.
- Zahlungsziel und Skonto. Ein längeres Zahlungsziel bringt Liquidität, Skonto bringt Preis. Rechnen Sie beides gegeneinander. Zahlungsziele über 60 Tage nach Empfang der Leistung sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für den Lieferanten nicht grob unbillig sind (§ 271a BGB).
- Einzelquelle ohne Alternative. Mit nur einem Lieferanten verhandeln Sie ohne Vergleich. Qualifizieren Sie für wichtige Teile eine zweite Quelle oder holen Sie Vergleichsangebote ein. Bei Stahl aus Drittländern gelten seit 1. Juli 2026 kleinere zollfreie Kontingente und darüber 50 % Zoll: Prüfen Sie Herkunft und Kontingent, bevor Sie wechseln.
Bevor Sie einer Erhöhung zustimmen
Fragen Sie Ihren Lieferanten schriftlich:
- Welche Anteile haben Material, Bearbeitung, Energie und Fracht an unserem Preis?
- Auf welchen Index und welchen Bezugsmonat stützen Sie die Erhöhung?
- In welcher Währung kaufen Sie das Vormaterial, und mit welchem Kurs haben Sie kalkuliert?
- Welche Kosten für CO2-Grenzausgleich oder Zoll stecken im Preis, und wie weisen Sie sie aus?
- Wann geben Sie gesunkene Rohstoffpreise an uns weiter?
Für die Prüfung brauchen Sie: die Lieferverträge und Preisvereinbarungen, die Kalkulation oder Kostenaufschlüsselung der wichtigsten Teile, die Bestellungen und Rechnungen der letzten zwölf Monate nach Teil und Standort und die Ankündigung der Erhöhung.
So verhandeln wir Material und Zukaufteile nach
Wir werten Bestellungen und Rechnungen nach Teil, Standort und Lieferant aus, legen die Kostentreiber der wichtigsten Teile offen und messen den Preis am passenden Index. Wir verhandeln Gleitklauseln in beide Richtungen, gebündelte Mengen, Regeln für Wechselkurse und Zahlungsziele. Große Verträge verhandeln unsere Senior-Verhandler persönlich, zusammen mit Ihrem Einkäufer. Die vielen kleinen Verträge bearbeiten wir standardisiert und softwaregestützt nach Ihren Regeln. Jeden Abschluss geben Sie frei.
Häufige Fragen zu Material und Zukaufteilen
Unser Lieferant erhöht Kupferteile um 15 % und verweist auf den Kupferpreis. Ist das begründet?
Das hängt vom Kupferanteil ab. Die Erzeugerpreise für Kupfer und Halbzeug daraus lagen im September 2026 31,4 % über dem Vorjahresmonat. Beispielrechnung: Macht Kupfer die Hälfte des Teilepreises aus, erklärt das rund 15,7 % auf den ganzen Preis, bei einem Viertel rund 7,9 %. Fordern Sie die Anteile an.
Gilt das auch für Handelsware?
Ja. Bei Handelsware zählen Einstandspreis, Wechselkurs, Fracht und Zoll. Die Importpreise für Konsumgüter lagen im August 2026 0,5 % unter dem Vorjahresmonat. Eine pauschale Erhöhung braucht deshalb eine Begründung je Warengruppe.
Welcher Index eignet sich für importierte Teile?
Die Einfuhrpreise des Statistischen Bundesamts (Statistik 61411), etwa für Aluminium und Halbzeug daraus (+22,3 % im August 2026), Kunststoffe in Primärformen (+17,2 %) oder elektronische Bauelemente (+16,1 %). Für Vormaterial aus Deutschland die Erzeugerpreise (Statistik 61241).
Was bedeutet der CO2-Grenzausgleich für unsere Einkaufspreise?
Seit 1. Januar 2026 gilt der CO2-Grenzausgleich (CBAM) in der endgültigen Phase, für Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff. Für die eingebetteten Emissionen dieser Importe sind CBAM-Zertifikate zu kaufen und abzugeben. Lassen Sie sich diese Kosten getrennt vom Grundpreis ausweisen.
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Erzeugerpreise im September 2026, Pressemitteilung vom 20. Oktober 2026
- Statistisches Bundesamt: Importpreise im August 2026, Pressemitteilung vom 30. September 2026
- Europäische Kommission: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), endgültige Phase seit 1. Januar 2026
- Europäische Kommission, Access2Markets: New EU safeguards on steel imports from third countries, 30. Juni 2026
- § 271a Bürgerliches Gesetzbuch