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Wartungsverträge prüfen: Tarife, Prüfpflichten, sechs Hebel

Wartung wird über Pauschalen, Stundensätze, Anfahrten und Material abgerechnet. Was 2027 die Preise treibt, welche Prüfungen Pflicht sind und wo Wartungsverträge zu teuer werden.

Was 2027 gilt

Stand 23. Oktober 2026. Quellen am Ende der Seite.
Kostentreiber oder RegelWertStatus
Elektrohandwerk Berlin-BrandenburgEcklohn 20,10 € ab 1. Januar 2027 (+3,06 %), 20,70 € ab 2028beschlossen
SHK-Handwerk Nordrhein-Westfalen+2,55 % ab 1. März 2027beschlossen
Metall- und ElektroindustrieFriedenspflicht endet am 31. Oktober 2026, die IG Metall fordert 5 %offen
Baupreise, Instandhaltung von WohngebäudenAugust 2026: +6,0 % gegenüber Vorjahr; im Neubau Elektroanlagen +7,2 %, Heizanlagen +5,2 %Statistik
Metalle, ErzeugerpreiseSeptember 2026: +14,0 %, Kupfer und Halbzeug daraus +31,4 %Statistik
Kältemittel (F-Gase)2027 halbieren sich die erlaubten Mengen an HFKWbeschlossen

In den beiden Abschlüssen oben steigen die Löhne 2027 um 2,55 % (SHK Nordrhein-Westfalen) und 3,06 % (Elektro Berlin-Brandenburg); andere Tarifgebiete haben eigene Abschlüsse. Kündigt Ihr Dienstleister deutlich mehr an, muss der Rest aus Material oder anderen Kosten kommen, und das lässt sich belegen. Beim Material treiben vor allem Metalle: Kupfer und Halbzeug daraus lagen im September 2026 31,4 % über dem Vorjahr.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

Ein Wartungsvertrag verbindet meist eine Pauschale je Anlage für einen festgelegten Umfang mit Stundensätzen für Instandsetzung, Anfahrten je Einsatz und Material, als Einkaufspreis mit Aufschlag oder als Listenpreis mit Rabatt. Reaktionszeiten und Rufbereitschaft sind eigene Preisbestandteile. Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen, etwa bei Aufzügen, kommen als Drittleistung hinzu.

Prüfungen, die Kosten auslösen

Richtwerte und Höchstfristen, Stand 23. Oktober 2026. Viele Fristen legt der Arbeitgeber in seiner Gefährdungsbeurteilung fest.
AnlagePrüfungFristGrundlage
AufzügeHauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle, dazwischen eine ZwischenprüfungFrist legt der Arbeitgeber fest, höchstens zwei JahreBetrSichV, Anhang 2 Abschnitt 2
Elektrische Anlagen und ortsfeste BetriebsmittelPrüfung durch eine ElektrofachkraftRichtwert vier JahreDGUV Vorschrift 3
Ortsveränderliche GerätePrüfung durch eine befähigte PersonRichtwert sechs Monate; bei einer Fehlerquote unter 2 % länger, in Werkstätten bis zu einem Jahr, in Büros bis zu zwei JahrenDGUV Vorschrift 3
FeuerlöscherWartung durch eine fachkundige Personalle zwei Jahre, abweichend nur nach Angabe des HerstellersASR A2.2
Kälte- und Klimaanlagen mit F-GasenDichtheitskontrolle durch zertifiziertes Personalnach Füllmenge in CO2-Äquivalent, bei einigen Gasen in Kilogramm; mit Leckage-Erkennung seltenerVerordnung (EU) 2024/573

Regeln Sie im Vertrag, wer die Fristen überwacht, die Prüfstelle beauftragt und Mängel nachverfolgt. Sonst zahlen Sie für Prüfungen doppelt oder verpassen sie.

Sechs Stellen, an denen Wartungsverträge zu teuer werden

  1. Pauschale ohne Leistungsverzeichnis. Offen bleibt, ob Instandsetzung, Material, Anfahrt und Protokolle enthalten sind. Ein Anlagenkataster je Standort mit Leistungsverzeichnis schafft Klarheit.
  2. Reaktionszeit ohne Definition. Gilt sie bis zum Eintreffen oder bis zur Behebung, zu welchen Servicezeiten, und was folgt bei Verfehlung? Staffeln Sie Reaktionszeiten nach Kritikalität: Kühlung anders als ein Rolltor.
  3. Anfahrt je Einsatz. Im Filialnetz summieren sich einzelne Anfahrten. Bündeln Sie Termine je Region und planen Sie Touren.
  4. Materialaufschlag ohne Basis. Ein Aufschlag auf einen Listenpreis, den niemand prüft, und keine Freigabegrenze für Reparaturen. Vereinbaren Sie die Basis, etwa den Einkaufspreis laut Beleg, einen festen Aufschlag und eine Freigabegrenze.
  5. Intervalle über Bedarf. Wartung öfter, als Vorschrift, Hersteller und Gefährdungsbeurteilung verlangen. Bei ortsveränderlichen Geräten erlaubt eine niedrige Fehlerquote längere Fristen.
  6. Lohngleitung auf den Gesamtpreis. Die Tarifstufen wirken nur auf den Lohnanteil. Material gehört an einen Index, nicht an einen pauschalen Aufschlag. Zur Preisgleitklausel

Bevor Sie einer Erhöhung zustimmen

Fragen Sie Ihren Dienstleister schriftlich:

  • Welche Anlagen und Leistungen deckt die Pauschale ab, und welche nicht?
  • Welcher Tarifvertrag gilt für Ihr Personal, und wie hoch ist der Lohnanteil am Preis?
  • Wie rechnen Sie Material ab, mit welchem Aufschlag auf welche Basis?
  • Wie ist die Reaktionszeit definiert, und was folgt bei Verfehlung?
  • Wer überwacht die Prüffristen, und wer beauftragt die Prüfstelle?

Für die Prüfung brauchen Sie: die Wartungsverträge mit Anlagenlisten, die Leistungsverzeichnisse, Einsatz- und Prüfberichte und die Rechnungen der letzten zwölf Monate.

So verhandeln wir Wartungsverträge nach

Wir bauen aus Verträgen und Rechnungen ein Anlagenkataster je Standort, vergleichen Pauschalen, Stundensätze und Anfahrten und rechnen Preisanpassungen gegen Tarif und Materialindex nach. Große Verträge verhandeln erfahrene Einkäufer, die wir Ihnen vor der ersten Verhandlung vorstellen. Für kleine Verträge führen wir 2027 Software ein. Jeden Abschluss geben Sie frei.

Häufige Fragen zur Wartung

Unser Wartungsdienst kündigt für 2027 wegen der Tarife 7 % an. Ist das plausibel?

Vergleichen Sie mit den vereinbarten Tarifstufen: 3,06 % im Elektrohandwerk Berlin-Brandenburg ab Januar 2027, 2,55 % im SHK-Handwerk Nordrhein-Westfalen ab März 2027. Eine Tariferhöhung wirkt nur auf den Lohnanteil: Bei 60 % Lohnanteil erklären 3 % Tarif rund 1,8 % Preis. Den Rest muss Ihr Dienstleister mit anderen Kosten belegen, etwa Material.

Wie oft müssen Elektrogeräte geprüft werden?

Das legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest. Richtwerte nach DGUV Vorschrift 3: ortsveränderliche Geräte alle sechs Monate, bei einer Fehlerquote unter 2 % seltener, in Büros bis zu zwei Jahre; Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel alle vier Jahre.

Ist die Aufzugsprüfung im Wartungspreis enthalten?

Die Prüfungen macht eine zugelassene Überwachungsstelle, nicht der Wartungsdienst: die Hauptprüfung höchstens alle zwei Jahre, dazwischen eine Zwischenprüfung. Ob Begleitung und Gebühren im Wartungspreis stecken, regelt Ihr Vertrag.

Was ändert sich 2027 bei Kälteanlagen?

Nach der F-Gas-Verordnung halbieren sich 2027 die Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), die in Verkehr gebracht werden dürfen; bis 2050 läuft das Inverkehrbringen aus. Für Wartung und neue Anlagen gelten schrittweise Verbote. Wie stark das die Preise für Kältemittel treibt, ist offen.

Quellen

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