Wie sich die Preise entwickeln
- Datenverarbeitungs- und periphere GeräteGroßhandel, September 2026
+12,1 %
- Großhandel insgesamtSeptember 2026
+8,7 %
- Dienstleistungen insgesamt2. Quartal 2026
+3,7 %
- Leitungsgebundene Telekommunikation2. Quartal 2026
+1,7 %
- Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Dienstleistungen2. Quartal 2026
+1,4 %
- Drahtlose Telekommunikation2. Quartal 2026
+1,2 %
- Software und Softwarelizenzen2. Quartal 2026
+1,1 %
- IT-Management2. Quartal 2026
+0,8 %
- Softwareentwicklung und -programmierung2. Quartal 2026
+0,8 %
- IT-Beratung und Support2. Quartal 2026
+0,7 %
Die Preise für IT-Dienstleistungen und Telekommunikation stiegen im 2. Quartal 2026 um 0,7 bis 1,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal und damit weniger als die Dienstleistungspreise insgesamt mit 3,7 %. Als Gründe für die Preise bei Datenverarbeitung und Software nannten die Unternehmen laut Statistischem Bundesamt allgemeine Kostensteigerungen und höhere Lizenzkosten. Deutlich teurer wurde Hardware: Datenverarbeitungs- und periphere Geräte kosteten im Großhandel im September 2026 12,1 % mehr als ein Jahr zuvor.
Der Erzeugerpreisindex für drahtlose Telekommunikation lag im 2. Quartal 2026 bei 87,6 Punkten und damit unter dem Stand von 2021 (2021 = 100). Ein Mobilfunk-Rahmenvertrag aus früheren Jahren kann deshalb über dem heutigen Preisniveau liegen.
Was sich bei Verträgen ändert
| Bereich | Was gilt | Status |
|---|---|---|
| Microsoft 365 für Unternehmen | Neue Listenpreise seit 1. Juli 2026, zum Beispiel Microsoft 365 E3 mit Teams von 36 auf 39 US-Dollar (+8 %); Bestandskunden zahlen die neuen Preise ab der Verlängerung | gilt |
| Wechsel des Cloud-Anbieters | Ab 12. Januar 2027 keine Entgelte mehr für den Wechsel, auch nicht für die Datenübertragung beim Wechsel (EU-Datenverordnung) | beschlossen |
| Telekommunikation nach der Erstlaufzeit | Stillschweigend verlängerte Verträge sind jederzeit mit einem Monat Frist kündbar (§ 56 Abs. 3 TKG) | gilt |
| Kleinst- und kleine Unternehmen | Erstlaufzeit höchstens 24 Monate, außer bei ausdrücklichem Verzicht (§ 56 Abs. 1, § 71 Abs. 3 TKG) | gilt |
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Software bezahlen Sie als Kauflizenz mit jährlicher Wartung oder als Abonnement je Nutzer. In der Cloud zahlen Sie nach Verbrauch oder für reservierte Kapazität; Rabatte können an eine zugesagte Mindestabnahme über eine feste Laufzeit gebunden sein. Hardware kaufen oder leasen Sie, dazu kommen Wartung, Service-Verlängerung und Rücknahme.
Im Mobilfunk und Festnetz zahlen Sie je Anschluss einen Grundpreis, der von Tarif und Laufzeit abhängt, dazu Endgeräte, Roaming und Zusatzoptionen. IT-Dienstleister rechnen nach Stunden- oder Tagessätzen, mit Pauschalen oder je Ticket ab.
Welcher Index passt
Für Software, Hosting, IT-Beratung und Telekommunikation weist das Statistische Bundesamt eigene Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen aus (Statistik 61311), vierteljährlich. Für Hardware eignen sich die Großhandelsverkaufspreise für Datenverarbeitungs- und periphere Geräte (Statistik 61281). Ein Verweis auf den Verbraucherpreisindex bildet Preise für private Haushalte ab, nicht die Kosten Ihres IT-Dienstleisters.
Bindet eine Klausel den Preis unmittelbar und selbsttätig an einen Index, setzt das Preisklauselgesetz Grenzen (§ 1 PrKG). Erlaubt sind unter anderem Kostenelementeklauseln, soweit die Preisentwicklung die Selbstkosten des Anbieters unmittelbar beeinflusst. Wie eine Preisgleitklausel aufgebaut ist
Sechs Stellen, an denen Verträge für IT und Telekommunikation Geld kosten
- Lizenzen und Anschlüsse ohne Nutzer. Lizenzen ausgeschiedener Mitarbeiter, doppelte Werkzeuge und SIM-Karten ohne Verbindungen kosten jeden Monat. Gleichen Sie Lizenzen und Anschlüsse mit der Liste Ihrer aktiven Nutzer ab und reduzieren Sie zum nächsten möglichen Termin.
- Indexklausel ohne Obergrenze. Steigt die Gebühr jedes Jahr mit einem Index, wächst sie auf den bereits erhöhten Betrag. Software und Softwarelizenzen kosteten im 2. Quartal 2026 laut Erzeugerpreisindex 1,1 % mehr als ein Jahr zuvor. Vereinbaren Sie einen Index, der zur Leistung passt, und eine Obergrenze.
- Automatische Verlängerung. Verlängert sich ein Vertrag, weil die Kündigungsfrist verpasst wurde, fehlt der Anlass für eine Verhandlung. Bei Microsoft 365 gelten die neuen Listenpreise für Bestandskunden ab der Verlängerung. Führen Sie einen Fristenkalender und verhandeln Sie vor dem Stichtag.
- Wartung auf den Listenpreis. Wird die Wartung als Anteil am Lizenzwert berechnet, kommt es auf die Basis an. Ist das der Listenpreis, zahlen Sie Wartung auch auf den Rabatt, den Sie beim Kauf erhalten haben. Legen Sie den gezahlten Preis als Basis fest und prüfen Sie, ob Sie die Wartung für ungenutzte Lizenzen kündigen können.
- Mindestabnahme in der Cloud. Eine zugesagte Mindestabnahme zahlen Sie auch dann, wenn Ihr Verbrauch darunter bleibt. Gleichen Sie Zusage und Verbrauch ab, bevor Sie verlängern. Ab dem 12. Januar 2027 entfallen die Entgelte für den Wechsel zu einem anderen Anbieter; das erleichtert den Vergleich.
- Pakete, die nur zum Teil genutzt werden. Ein Paket lohnt sich, wenn Ihre Nutzer seine Bestandteile brauchen. Prüfen Sie je Nutzergruppe, welche Funktionen tatsächlich genutzt werden, und ordnen Sie kleinere Pakete oder Einzellizenzen zu.
Bevor Sie einer Erhöhung zustimmen
Fragen Sie Ihren Anbieter schriftlich:
- Auf welcher Basis berechnen Sie Wartung und Support: Listenpreis oder gezahlter Preis?
- Welcher Index steht hinter der Erhöhung, mit welchem Bezugszeitraum und welcher Obergrenze?
- Wie viele Lizenzen und Anschlüsse haben wir in den letzten zwölf Monaten tatsächlich genutzt?
- Wann endet die Laufzeit, und mit welcher Frist können wir kündigen oder Mengen reduzieren?
- Welche Mindestabnahme haben wir zugesagt, und wie viel davon haben wir verbraucht?
Für die Prüfung brauchen Sie: die Verträge mit Preislisten und Lizenzbedingungen, die Rechnungen der letzten zwölf Monate, die Nutzungsberichte aus den Verwaltungsportalen, die Liste der Anschlüsse und SIM-Karten und die Ankündigung der Erhöhung.
So verhandeln wir IT- und Telekommunikationsverträge nach
Wir gleichen Lizenzen, Anschlüsse und Cloud-Verbrauch mit Ihrer tatsächlichen Nutzung ab, prüfen die Rechnungen gegen die Verträge und erfassen alle Laufzeiten und Kündigungsfristen. Indexklauseln und Wartungsbasis verhandeln wir mit den Werten des Statistischen Bundesamts. Große Verträge verhandeln unsere Senior-Verhandler persönlich, zusammen mit Ihrem Einkäufer. Die vielen kleinen Verträge bearbeiten wir standardisiert und softwaregestützt nach Ihren Regeln. Jeden Abschluss geben Sie frei.
Häufige Fragen zu IT und Telekommunikation
Unser Softwareanbieter erhöht die Wartung um 8 % und verweist auf die Inflation. Ist das begründet?
Die Erzeugerpreise sprechen dagegen. Software und Softwarelizenzen kosteten laut Statistischem Bundesamt im 2. Quartal 2026 nur 1,1 % mehr als ein Jahr zuvor, IT-Beratung und Support 0,7 %. Fordern Sie den Index und die Rechnung hinter der Erhöhung an.
Können wir einen Mobilfunkvertrag nach der Mindestlaufzeit monatlich kündigen?
Wenn er sich nach der Erstlaufzeit stillschweigend verlängert hat, ja: Der Endnutzer kann ihn dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 Abs. 3 TKG). Das Gesetz spricht hier vom Endnutzer, also von jedem, der selbst weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt (§ 3 Nr. 13 TKG). Für Kleinst- und kleine Unternehmen gilt zusätzlich: Die Erstlaufzeit darf 24 Monate nicht überschreiten, wenn sie nicht ausdrücklich auf diese Regel verzichtet haben (§ 56 Abs. 1 und § 71 Abs. 3 TKG).
Was ändert sich 2027 beim Wechsel des Cloud-Anbieters?
Nach der EU-Datenverordnung (Data Act) entfallen ab dem 12. Januar 2027 die Entgelte für den Wechsel, auch für die Datenübertragung beim Wechsel. Bis dahin dürfen Anbieter übergangsweise noch Entgelte dafür verlangen. Die Verordnung gilt seit dem 12. September 2025.
Welcher Index eignet sich für eine Preisgleitklausel in IT-Verträgen?
Für Dienstleistungen die Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen des Statistischen Bundesamts (Statistik 61311) in der passenden Gruppe, etwa Software und Softwarelizenzen, Datenverarbeitung und Hosting oder IT-Beratung und Support. Für Hardware die Großhandelsverkaufspreise für Datenverarbeitungs- und periphere Geräte (Statistik 61281).
Quellen
- Statistisches Bundesamt: Erzeugerpreise für Dienstleistungen im 2. Quartal 2026, Pressemitteilung vom 18. September 2026
- Statistisches Bundesamt: Großhandelsverkaufspreise im September 2026, Pressemitteilung vom 14. Oktober 2026
- Microsoft Licensing News: Microsoft 365 Packaging and Pricing Updates, 16. Februar 2026
- Europäische Kommission: Data Act explained, abgerufen am 29. Oktober 2026
- § 56 Telekommunikationsgesetz
- § 71 Telekommunikationsgesetz
- § 3 Telekommunikationsgesetz
- Preisklauselgesetz, § 1