Für Restrukturierer und Insolvenzverwalter Wirkung in Tagen statt Monaten.
Gemeinsam mit Geschäftsführung, CRO oder Insolvenzverwaltung sprechen wir Ihre wichtigsten Lieferanten an: für Preis, Zahlungsziel, Konsignation und Stundung. Unser Honorar kommt nur aus der nachgewiesenen Verbesserung.
- Kein Ergebnis, kein Honorar
- Vertraulichkeitsvereinbarung vor jeder Datenübergabe
- Jede Zusage nur mit Ihrer Freigabe
Liquidität aus Lieferantenbeiträgen
Zahlungsziel plus 15 Tage2,47 Mio. €
Konsignationslager1,20 Mio. €
Stundung von Altforderungen0,80 Mio. €
Preisbeitrag 2 %, erstes Quartal0,30 Mio. €
Liquidität gewonnen4,77 Mio. €
Die Fristen sind kurz. Jede Woche ohne neue Konditionen kostet Liquidität.
- deckt das Insolvenzgeld beim Arbeitsentgelt ab1. Für den Insolvenzplan im Schutzschirmverfahren bleiben höchstens drei Monate2.
- 3 Monate
- Unternehmensinsolvenzen gab es 2025 in Deutschland3
- 24.064
- mehr Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahr3
- +10,3 %
Ob Restrukturierungsrahmen nach StaRUG bei drohender Zahlungsunfähigkeit4, Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sachwalters5 oder Regelverfahren: Den rechtlichen Rahmen setzen Sie mit Ihren Beratern. Wir verhandeln darin die Konditionen mit Ihren Lieferanten.
Gemeinsam mit Ihnen an die wichtigsten Lieferanten.
Unabhängig, mit Zahlen und mit Erfahrung am Tisch. Lieferant für Lieferant.
Lieferanten ordnen
Wir lesen Verträge und Kreditorenliste aus und ordnen nach Volumen und Abhängigkeit.
Ziele festlegen
Mit Geschäftsführung, CRO oder Verwaltung legen wir je Lieferant fest, welcher Beitrag realistisch ist.
Gespräche führen
Unsere Senior-Verhandler sprechen die wichtigsten Lieferanten an, gemeinsam mit Ihnen, Lieferant für Lieferant.
Festhalten
Jede Zusage als Nachtrag, mit Ihrer schriftlichen Freigabe, sofort per Mail bestätigt.
Vier Beiträge, die Lieferanten leisten können
- Preis
- ein Beitrag auf laufende Lieferungen
- Zahlungsziel
- längere Fristen, mehr Liquidität
- Konsignation
- Ware bleibt bis zur Entnahme Eigentum des Lieferanten
- Stundung
- Altforderungen später bezahlen
Tempo braucht Verhandler, die das schon oft gemacht haben.
Ihre wichtigsten Lieferanten verhandeln unsere Senior-Verhandler persönlich, gemeinsam mit Ihnen. Die vielen kleinen schreiben wir standardisiert und softwaregestützt nach Ihren Regeln an.
Erfahrung unserer Senior-Verhandler
- Lieferantengespräche, bei direkten und indirekten Kosten, in allen Branchen
- 8.000+
- Jahre in leitenden Einkaufspositionen in Handel und Industrie
- 25+
- Verbesserung im indirekten Einkauf, u. a. durch Ausschreibungen und Neuverhandlungen
- bis zu 15 %
Was Sanierer und Verwalter uns zuerst fragen.
Arbeiten Sie auch im Insolvenzverfahren?
Ja: vor dem Antrag, im vorläufigen und im eröffneten Verfahren, in Eigenverwaltung und im StaRUG-Verfahren. Wir arbeiten im Auftrag und nach den Vorgaben von Geschäftsführung, CRO, Sachwalter oder Insolvenzverwaltung.
Versprechen Sie Quoten oder Sanierungsergebnisse?
Nein. Wir verhandeln Konditionen mit Lieferanten und belegen je Lieferant, was erreicht ist. Quoten, Pläne und Verfahren verantworten andere.
Wer spricht mit den Lieferanten?
Unsere Senior-Verhandler, gemeinsam mit Ihnen. Jede Zusage gilt erst nach Ihrer schriftlichen Freigabe und wird als Nachtrag festgehalten.
Was kostet das in der Krise?
Nichts vorab. Unser Honorar kommt nur aus der nachgewiesenen Verbesserung: ein Drittel der Einsparung der ersten zwölf Monate, längere Zahlungsziele zählen mit ihrem Zinsvorteil.
Beraten Sie auch rechtlich?
Nein. Den rechtlichen Rahmen setzen Sie mit Ihren Beratern. Wir verhandeln darin die Konditionen.
Was Sie schriftlich von uns haben.
- Vertraulichkeitsvereinbarung vor jeder Datenübergabe
- Verhandlungsmandat mit Fahrplan, Honorar nur aus der Einsparung
- Jeder Abschluss erst nach Ihrer schriftlichen Freigabe
- Jedes Ergebnis als Nachtrag zum Vertrag, sofort per Mail bestätigt
- Abrechnung auf einer vorab abgestimmten, nachweisbaren Basis
- Daten nur für Ihr Mandat, Löschung nach Abschluss
Zugriff nur für das Mandatsteam. Mehr dazu: Sicherheit und Datenschutz
Quellen (5)
- Sozialgesetzbuch III, § 165 (Anspruch auf Insolvenzgeld), abgerufen am 28.10.2026.
- Insolvenzordnung, § 270d (Schutzschirmverfahren), abgerufen am 28.10.2026.
- Statistisches Bundesamt: Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. 085 vom 13.03.2026, abgerufen am 28.10.2026.
- Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG), § 29, abgerufen am 28.10.2026.
- Insolvenzordnung, § 270 (Eigenverwaltung), abgerufen am 28.10.2026.
In der Krise zählt jede Woche.
Schreiben Sie uns oder starten Sie mit einer kostenlosen Probeprüfung der wichtigsten Lieferantenverträge, unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
Lieber direkt sprechen?
Sebastian Dahm
Co-CEO, Produkt, Vertrieb und Marktdaten
Rinascai GmbH, Zürich. Antwort innerhalb eines Arbeitstags.